Sie erhalten den Selbstbehalt Ihrer Vor-Ort Beratung (Euro 50,-- / Euro 200,-- / Euro 250,--) vollständig rückerstattet, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Beratung eine der folgenden Maßnahmen umsetzen:
- Einbau von min. einer hocheffizienten Umwälzpumpe -
ausgenommen sind Pumpen, die im Zuge eines aus
dem Steirischen Umweltlandesfonds geförderten Heizungstausches eingebaut oder getauscht werden
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Tausch von alten, fachgerecht entsorgten E-Geräten der Klassen Kühl- oder Gefrier- und
Gefrierkombigeräte und Waschmaschinen auf min. C Geräte sowie E-Herde und Backofen auf neue, min.
A++ Geräte (Nachweis: Rechnung in Kopie inkl. Zahlungsnachweis und Fotos)
- Einbau von automatischen Thermostatventilen
- Errichtung einer Photovoltaikanlage und/oder eines Stromspeichers
- Sanierung nach klimaaktiv Standard - Bronze, Silber, Gold
- Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung
- Anschaffung eines E-Autos / auch E-Gebrauchtwagens
- Tausch der Heizflächen auf Niedertemperatur-wärmeabgabesystem samt hydraulischem Abgleich (Umstellung von mindestens 75 % der beheizten Wohnnutzfläche), welche mit Hochtemperatur-wärmeabgabesystemen (Radiatorenheizung) versorgt sind
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